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Fragen & Antworten

Kann ich als Auslandschweizerin/ Auslandschweizer die Giacometti-Initiative auch unterschreiben?

Grundsätzlich kann die Giacometti-Initiative unterschreiben, wer in einer Schweizer Gemeinde stimmberechtigt ist.
Um das exakte Vorgehen für unterzeichnende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu klären, empfehlen wir, Rücksprache bei der Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) am Ort der Anmeldung als Auslandschweizer zu nehmen.

Aber der Bundesrat braucht doch die Kompetenz, um in einer Notlage schnell handeln zu können?

Die «GIACOMETTI-Initiative» betrifft nur dringlich erklärte Bundesgesetze, die ein ordentliches, mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben. Notverordnungen oder in einem Gesetz (z.B. im Epidemiengesetz) vorgesehene Zuständigkeiten des Bundesrates sind von der vorgeschlagenen Verfassungsänderung nicht betroffen.

Giacometti Initiative

Eidgenössische Volksinitiative

Twint